Zulassung anfragen

Rütgersstraße 19, 44579 Castrop-Rauxel
info@x-press-zulassungsdienst.de

Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen in Castrop-Rauxel

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage und ist für Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen gedacht. Für den Export gibt es Ausfuhrkennzeichen mit eigener Versicherung. X-Press beantragt beide bei Ihrer Zulassungsstelle und sagt Ihnen vorher, welche Nachweise Ihr Fall braucht.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Kurzzeitkennzeichen

Für Überführung oder Probefahrt eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, höchstens fünf Tage gültig.

Das brauchen wir

  • Personalausweis oder Reisepass, bei Wohnsitz außerhalb des Kreises mit Meldebescheinigung (höchstens drei Monate alt)
  • Fahrzeugpapiere oder CoC, eine Kopie reicht
  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Falls zutreffend

  • Bei Firmen: Registerauszug, bei GmbH, KG, OHG und UG zusätzlich die Gewerbeanmeldung
  • Nachweis, dass das Fahrzeug im Kreis steht, z. B. der Kaufvertrag

Geht X-Press für Sie zur Behörde, braucht es zusätzlich eine Vollmacht und Ihren Ausweis im Original. Die Vorlage steckt im PDF.

Ausfuhrkennzeichen

Das Fahrzeug wird für den Export ins Ausland zugelassen.

Das brauchen wir

  • Personalausweis des künftigen Halters, außerhalb der EU der Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen (gelbe Karte)
  • Nachweis, dass die nächste Hauptuntersuchung erst nach Ablauf des Kennzeichens fällig ist
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Falls zutreffend

  • Die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

Im Kreis Recklinghausen muss das Fahrzeug vorgeführt werden, ausländische Antragsteller kommen persönlich. Ob Ihr Fall über X-Press laufen kann, sagen wir Ihnen vorab.

Geht X-Press für Sie zur Behörde, braucht es zusätzlich eine Vollmacht und Ihren Ausweis im Original. Die Vorlage steckt im PDF.

Stand Oktober 2026, nach den Vorgaben des Kreises Recklinghausen. Andere Zulassungsstellen können weitere Nachweise verlangen, das klären wir vorher mit Ihnen.

In vier Schritten erledigt

  1. Schritt 1: Anfragen

    Per Formular oder E-Mail. Sie bekommen Unterlagenliste und Gesamtpreis.

  2. Schritt 2: Unterlagen übergeben

    Im Büro in der Rütgersstraße 19 abgeben oder abholen lassen.

  3. Schritt 3: Wir gehen zur Behörde

    Wir erledigen alles bei Ihrer Zulassungsstelle. Sie suchen keinen Termin.

  4. Schritt 4: Fertig zurück

    Papiere und Kennzeichen holen Sie ab oder wir bringen sie vorbei.

Fragen zu Kurzzeitkennzeichen

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie an info@x-press-zulassungsdienst.de.

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage und nur in Deutschland. Es ist für Probe- und Überführungsfahrten von Fahrzeugen gedacht, die nicht zugelassen sind. Das Fahrzeug braucht eine gültige Hauptuntersuchung und eine eigene eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.

Was ist bei Ausfuhrkennzeichen zu beachten?

Für ein Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, eine Versicherung für Ausfuhrkennzeichen und einen HU-Nachweis, der bis nach Ablauf des Kennzeichens gilt. Im Kreis Recklinghausen muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Ob Ihr Fall über X-Press laufen kann, klären wir vorab.

Sagen Sie uns, was ansteht

Name, E-Mail und Vorgang genügen. Sie bekommen eine Antwort mit Unterlagenliste und Gesamtpreis.

Büro
X-Press Zulassungsdienst
Rütgersstraße 19, 44579 Castrop-Rauxel

Bitte schicken Sie keine Ausweis- oder Fahrzeugbrief-Scans über das Formular. Die Originale übergeben Sie persönlich oder bei der Abholung.

Sie fragen an als

Fahrzeug, Wunschtermin, Fragen.